Steuerliche Leistungen
Allgemeine steuerliche Beratung & Vertretung
Beratung und Vertretung unserer Mandanten bei den Themen:
- Informationen zum Steuerrecht
- Beratung zur optimalen Steuergestaltung
- Gestaltung betrieblicher und privater Rechtsverhältnisse
- Beratung bei der Rechtsformwahl oder Rechtsformwechsel
- Subventionsberatung
- Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgabenrechtlichen Angelegenheiten
- Prüfen von Verwaltungsakten, insbesondere Steuerbescheiden.
- Teilnahme an Betriebsprüfungen
Steuererklärungen, amtliche Anträge
Steuererklärungen und Steueranmeldungen für alle Steuerarten sowie Antragstellung bei Behörden sind Kernpunkte unserer Leistungen:
1. Regelmäßig wiederkehrende Steuererklärungen:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
2. Individuell anfallende Steuererklärungen:
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
3. Steueranmeldungen:
- Lohnsteueranmeldung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Kapitalertragsteueranmeldung
4. Antragstellung:
- Kindergeld
- Eigenheimzulage
- Investitionszulage
Rechnungswesen (Buchführung & Abschlüsse)
1. Buchführung
Der Umfang der von uns auszuführenden Arbeiten richtet sich nach den im Betrieb erbrachten Vorleistungen. Wir bieten folgenden Leistungen an:
- Einrichtung der Buchführung einschließlich der Erstellung eines Kontenplanes.
- Buchführung selbst einschließlich des Kontierens der Belege.
2. Erstellung von Abschlüssen
Der Jahresabschluss kann nach handelsrechtlichen (HGB), steuerlichen Vorschriften, gemäß den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) ausgeführt werden.
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Eröffnungsbilanz
- Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, gegebenenfalls mit Anhang und Lagebericht
- Zwischenabschluss
- Auseinandersetzungsbilanz
- Liquidationsbilanz
- Erläuterungsbericht
Personalwesen (Lohnbuchführung und Personal-Management)
Lohnbuchführung umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben .
Zu den steuerrechtlichen Aspekten kommen sozialversicherungsrechtliche Vorgaben. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.
Wollen Sie Teile der komplexen Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, helfen wir Ihnen mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service.
Wir können Ihre Lohnkonten führen und die Lohnabrechnung erstellen, nachdem Sie beispielsweise die Bruttolohnermittlung vorbereitet oder entsprechende Eingaben in der EDV gemacht haben. Dabei richtet sich das Honorar immer nach dem Umfang unserer Leistungen - auch bei den vielen anderen Formen der Arbeitsteilung, die Sie in der Lohnbuchführung individuell mit uns vereinbaren können.
Vertretung vor Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
1. Antragstellung bei Finanzämtern
- Stundung der Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids oder Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerungen
2. Durchsetzung von Rechten bei Finanzämtern und Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof
- Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt,
- Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.
Unternehmensberatung
Beratung wird für Unternehmen immer wichtiger.
Dies gilt für Firmen jeder Größenordnung. Beispielsweise leiden kleine und mittelständische Unternehmen oft an einer knappen Kapital- und Personaldecke, an der Wahrnehmung mehrerer Funktionen in Personalunion, geringen Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben und Abhängigkeit von wenigen Kunden.
Unternehmensberatung sollte nicht erst dann stattfinden, wenn die Krise bereits eingetreten ist. Der Steuerberater ist oft langjähriger Wegbegleiter des Unternehmens und deshalb mit der Geschäftsentwicklung vertraut. Dieses interne Wissen versetzt uns in die Lage, frühzeitig Überschuldung.
Finanzierungs- und Subventionsbeschaffung
Die Beschaffung von Kapital gehört heute zur Grundlage nehezu aller Geschäftsprozesse wie Neugründungen, Erweiterungen oder Sonderprojekte. Wegen der generell gestiegenen Zurückhaltung der Banken sowie erweiterter formaler Anforderungen (§18 KWG) wird bei Finanzierungen Spezialwissen immer wichtiger.
Auf Grund unserer Erfahrung und Spezialisierung vor allem im Bereich der Ratinganforderungen (Basel II) können wir Ihnen bei betrieblichem und privatem Finanzierungsbedarf helfen.
Ebenso beraten wir Sie auf dem komplexen Feld der Subventionsbeschaffung. Dies gilt von der kommunalen Ebene bis zu den Subventionsgeldern der Europäischen Union.
Existenzgründung
Vielzahl von formalen Anforderungen.
Der erfolgreiche Start in eine neue Existenz wird (leider) von einer nahezu unübersichtlichen Zahl formeller Anforderungen bestimmt.
Durch umfangreiche persönliche Beratung bis hin zu Checklisten helfen wir Ihnen, Ihre Visionen zu konkretisieren. Dabei arbeiten wir gemeinsam Ihr Potenzial, Risikoeignung, Problemorientierung und Ihr Durchsetzungsvermögen heraus.
Nach der klaren Profilfindung Ihres Vorhabens helfen wir Ihnen bei der Erfüllung der formalen Erfordernisse. Dies erstreckt sich von der Erstellung eines profesionellen Businessplanes über die Hilfe bei der Finanzierungsbeschaffung bis hin zur Ausschöpfung der Förder- und Subventionsmöglichkeiten.
Insolvenzwesen und Sanierungsfragen
Spezialwissen Insolvenz und Sanierung unter Einbeziehung eines Steuerfachanwaltes
Das betriebswirtschaftliche Know-How qualifiziert uns zu einem kompetenten Partner in Fragen des Insolvenzwesens und der Sanierung. Unsere Leistungen:
- Betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
- Prüfung der Sanierungsfähigkeit
- Erstellung eines Sanierungsplanes und Begleitung des Unternehmens als Sanierer
- Prüfung der Vor- und Nachteile des außergerichtlichen Vergleichs
- Erstellung eines Insolvenzplanes
- Erstellung von Sachverständigengutachten
- Insolvenzverwaltung
- Treuhänderfunktion
Unternehmensnachfolge
Nichts dem Zufall überlassen
Kleine und mittelständische Unternehmen sind meist stark von der Persönlichkeit des Unternehmers geprägt. Wenn die Nachfolgeregelung ansteht können sich Maßnahmen empfehlen, die den Übergang harmonisch gestalten. So hat die Erfahrung gezeigt, dass ein Beirat hilfreich ist. Beispielsweise kann man es einrichten, dass er von dem neuen Inhaber angehört werden muss oder sogar auf den Geschäftsbetrieb einwirken kann. Die Einrichtung eines Beirats kann somit im Interesse des Erhalts des Unternehmens stehen.
Dem Beirat sollten Personen angehören, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und die mit der Entwicklung des Unternehmens vertraut sind. Als Steuerberater eignen wir uns aufgrund der zumeist langjährigen Beziehung und des internen Wissens für die Beiratsmitgliedschaft. Bei einer unterschiedlichen Bewertung einzelner Sachfragen zwischen dem alten und dem neuen Inhaber können wir zwischen den Beteiligten vermitteln.
Private Finanz- und Vermögensplanung
Versorgung im Alter wichtiger Teil der Vermögensplanung
Aufgrund der oftmals langjährigen Beziehung zu den Mandanten kennen wir ihre finanzielle Situation meist genau und sehen uns daher in der Lage, eine individuelle Vermögensberatung durchzuführen.
Das Berufsrecht der Steuerberater erlaubt im übrigen keine Bezahlung auf Erfolgsbasis. Dadurch wird gewährleistet, dass wir als Vermögensberater eine unabhängige Beratungsleistung erbringen. Dabei stehen die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation unserer Mandanten im Mittelpunkt. Die Beratung ist nicht darauf ausgerichtet, bestimmte Produkte zu verkaufen.
Beratungsleistung im Detail
1. Analyse der Ist-Situation und Bewertung
Die aktuellen finanziellen Verhältnisse und Lebensumstände des Mandanten werden analysiert sowie die Risikoeinstellung und die Zielvorstellungen ermittelt. Auf der Basis dieser Daten werden etwaige Versorgungslücken aufgezeigt. Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung der finanziellen und steuerlichen Situation des Mandanten geprüft, inwieweit die Ziele mit den vorhandenen Mitteln verwirklicht werden können.
2. Entwicklung verschiedener Strategien
Es werden verschiedene Strategien der Vermögensplanung entwickelt. Die einzelnen Strategien werden unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien, wie Unternehmensverkauf, Ehescheidung oder im Erbfall analysiert und bewertet.
3. Entscheidung des Mandanten für eine Strategie
4. Planung der Umsetzung der Strategie
Für die Umsetzung der Strategie ist ein detaillierter Zeitplan für die einzelnen Aktivitäten (Ablaufplan) aufzustellen.
Vermögensplan 2018
Im Berufs- und Privatleben stellen sich Fragen zur finanziellen Absicherung der Zukunft. Nun gibt es eine Antwort auf all diese Fragen und Unklarheiten:
Vermögensplan 2018 ist ein neues Instrument, das Genauigkeit bei der Berechnung und Fortschreibung Ihrer Vermögenswerte, Ihrer Liquiditätsentwicklung und Ihrer Steuerentwicklung bietet.
Vermögensplan 2018 verschafft Ihnen einen ganzheitlichen Ansatz in vier Schritten:
- Ist-Zustand bei Vermögen, Einnahmen, Ausgaben, Steuern. Dies ermöglicht ein planvolleres Vorgehen in Ihren Entscheidungen.
- Analyse zukünftiger Vermögensverhältnisse. Damit können Sie Ihre Ziele überprüfen und mögliche Wege Ihres Vermögens entdecken.
- Strategie. Sie können Szenarien festlegen und wir gehen daraus resultierende Folgen durch.
- Überwachung der geplanten Wege des Vermögens. Wir führen regelmäßige Ergebniskontrollen durch und ermöglichen so eine Überprüfung.
Vermögensplan 2018 bietet umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten, die nach zwei wichtigen Gesichtspunkten aufgebaut sind:
- Nachvollziehbarkeit, Detailgenauigkeit und Analysefreundlichkeit. Bessere Verständlichkeit durch grafische Unterstützung
- Alle Auswertungen können formatiert ausgedruckt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Daten in Excel, Word, PowerPoint oder ein ähnliches Programm zu exportieren und somit erleichtert es die Weiterverarbeitung für Sie und auch für Ihren Finanzdienstleister.